Einfach erklärt

Die Holding.

Was eine Holding ist, warum viele Gründer:innen darauf setzen und welche Pflichten eine GmbH hat – in einfacher Sprache, ohne Fachchinesisch und ohne Paragraphen-Geballer.

Was ist eine Holding?

Eine Holding ist eine Gesellschaft (meist eine GmbH), deren Hauptjob es ist, Anteile an anderen Gesellschaften zu halten. Viele Gründer:innen setzen von Anfang an auf diese Struktur: oben die Holding, darunter die operative Gesellschaft (oft „Opco“ genannt), in der das eigentliche Geschäft läuft.

Warum machen Gründer:innen das?

Vor allem wegen der Flexibilität: Gewinne, die die Opco an die Holding ausschüttet, bleiben dort zum allergrößten Teil steuerfrei. So kann die Holding Kapital sammeln, neu investieren oder weitere Beteiligungen aufbauen. Auch bei einem späteren Verkauf der Opco kann die Struktur Vorteile bringen.

Wie sieht so eine Struktur eigentlich aus?

Klassischerweise sitzt Du als Gesellschafter:in ganz oben. Darunter steht die Holding – eine GmbH, die in der Regel selbst kein Geschäft betreibt, sondern nur Beteiligungen hält. Und darunter die operative Gesellschaft, in der das eigentliche Business läuft. Drei Ebenen, klar getrennt.

Warum überhaupt zwei Gesellschaften?

Nicht nur wegen der Steuern. Ein Grund ist schlicht die Trennung von Risiko und Vermögen: Was in der Holding liegt, hängt nicht mit im operativen Geschäft drin. Der steuerliche Teil kommt obendrauf – zeigt sich aber erst später.

Was passiert, wenn die Opco Gewinn an die Holding ausschüttet?

Die Ausschüttung ist auf Ebene der Holding grundsätzlich steuerfrei. Der Haken: 5 Prozent davon gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben – auf diesen Anteil fällt dann doch Steuer an. Unterm Strich bleibt eine sehr kleine Belastung übrig, deutlich weniger, als wenn dasselbe Geld direkt bei Dir privat landen würde.

Damit das greift, muss die Beteiligung groß genug sein – und zwar schon zu Beginn des Jahres, nicht erst am Ende. Wer die Struktur mitten im Jahr baut, schaut für dieses Jahr in die Röhre.

Der häufigste Irrtum: „Mit Holding zahle ich weniger Steuern“

Nein. Die operative Gesellschaft zahlt auf ihren Gewinn ganz normal weiter – Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer, wie jede andere GmbH auch. An der laufenden Besteuerung ändert die Holding gar nichts. Der Vorteil entsteht erst in dem Moment, in dem Gewinne nach oben ausgeschüttet oder Anteile verkauft werden.

Und wenn Du das Geld privat haben willst?

Dann ist es raus aus der Struktur – und wird nochmal besteuert. Nach der Ausschüttung liegt das Geld in der Holding, nicht auf Deinem Privatkonto. Deshalb spielt die Struktur ihre Stärke vor allem dann aus, wenn reinvestiert werden soll: in Immobilien, Wertpapiere oder weitere Beteiligungen. Wer alles sofort privat entnimmt, frisst den Vorteil wieder auf.

Timing: Warum es sich lohnt, früh dran zu sein

Wer die Holding von Anfang an mitgründet, hat den einfachsten Weg. Wird eine bestehende GmbH nachträglich in eine Holding eingebracht, greift in aller Regel eine Sperrfrist von sieben Jahren: Wird die Tochter in dieser Zeit verkauft, wird rückwirkend nachversteuert – jedes Jahr, das vergeht, entschärft das ein Stück. Heißt: Wer einen Exit im Hinterkopf hat, denkt besser früh über die Struktur nach als kurz vorher.

Rechnet sich das immer? Nein.

Zwei Gesellschaften heißen zwei Jahresabschlüsse, zwei Steuererklärungen, zwei Mal Offenlegung. Diese laufenden Kosten müssen sich erstmal verdienen. Für wen sich die Struktur lohnt, hängt vom Einzelfall ab – und gehört vor der Gründung besprochen, nicht danach.

Was ist Körperschaftsteuer?

Die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften. Eine Person zahlt Einkommensteuer auf ihr Einkommen – eine GmbH zahlt Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn. Dazu kommt in der Regel die Gewerbesteuer, die an die Gemeinde geht.

Stand 2026

Eine GmbH zahlt auf ihren Gewinn 15 Prozent Körperschaftsteuer, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diesen Betrag – zusammen 15,825 Prozent. Plus Gewerbesteuer, deren Höhe von der Gemeinde abhängt. Unterm Strich landen die meisten Gesellschaften bei rund 30 Prozent.

Schüttet die Tochter Gewinn an die Holding aus, bleiben davon 5 Prozent steuerpflichtig – effektiv also rund 1,5 Prozent Belastung statt der vollen Steuer. Wandert dasselbe Geld später ins Privatvermögen, kommen 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Soli obendrauf, zusammen 26,375 Prozent.

Ausblick: Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer in fünf Schritten von 15 auf 10 Prozent (ab 2032). Die Gesamtbelastung geht damit Richtung 25 Prozent.

Welche Pflichten hat eine GmbH – auch eine „leere“ Holding?

Jede GmbH muss jedes Jahr einen Jahresabschluss aufstellen, Steuererklärungen abgeben (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) und den Abschluss offenlegen. Das gilt auch, wenn die Gesellschaft „nur“ Beteiligungen hält und keine Umsätze macht.

Was ist eine Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Eine regelmäßige Zwischenabrechnung mit dem Finanzamt: Eine operativ tätige Gesellschaft meldet monatlich oder pro Quartal, wie viel Umsatzsteuer sie eingenommen und selbst gezahlt hat.

Was heißt „Offenlegung“?

Jede GmbH muss ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister einreichen – kleine Gesellschaften in stark verkürzter Form. Wer die Frist verpasst, riskiert ein Ordnungsgeld.

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